Container FAQ
Allgemeines zu Containern
Container und/oder Containergebäude können unter bestimmten Bedingungen als Behelfsbauten oder sogenannte untergeordnete Gebäude eingestuft werden. Dafür ist sowohl die Verwendungsdauer also auch die Nutzungsdauer entscheidend.
Ein gutes Beispiel ist hierfür die Baustelleneinrichtung. Unter dem Begriff Baustelleneinrichtung werden alle Produktions-, Transport-. Lager- und sonstige Einrichtungen verstanden, die zur Errichtung eines Bauwerks auf der Baustelle benötigt werden. Dazu gehören demnach auch Containergebäude wie Unterkünfte als Pausenräume, zum Wohnen, für sanitäre Zwecke, als Baustellenbüro aber auch zu Lagerungszwecken.
Da diese Gebäude nur für die Dauer der Baustelle aufgestellt werden und dem Zweck der Unterstützung der Baumaßnahmen dienen, entfällt die Pflicht der Baugenehmigung. Ein Nutzungs- und Aufstellantrag ist jedoch meist trotzdem zu stellen. Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Diese Ausnahme trifft auch bei Containern zu, die bei Veranstaltungen (z. B. Sport- und Musikevents) zum Einsatz kommen. Es ist nicht wichtig welche Art von Container eingesetzt werden – ausschlaggebend ist die begrenzte Nutzung in einem sehr kurzen Zeitraum.
Alles rund um Ihren neuen Container
Ja, alle unsere Container sind auch bei Ihrem Einsatz versichert. Die Versicherung greift bei Schäden wie zum Beispiel:
- Elementarschaden
- Feuer
- Blitzschlag
- Überschwemmung
- Hagel
- Vandalismus
- Einbruchdiebstahl
- Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mind. Windstärke 8)
Nicht versichert, sind alle Gegenstände, die nicht Bestandteil der Vermietung und somit nicht unser Eigentum sind.
Bei Beschädigungen, die durch vorsätzliches Verhalten entstehen, greift die Versicherung nicht. Bei grob fahrlässigen Verhalten seitens des Mieters, sind wir berechtigt, die Haftungsfreistellung in einer der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Grob fahrlässig kann zum Beispiel sein: Containerdächer als Lager genutzt, eigenständiger Transport bzw. anheben/bewegen des Containers, offenes Feuer im Container
Der Mieter muss im Schadensfall umgehend B-Team verständigen und alle erforderlichen Angaben zum Hergang des Schadens melden. Bei einem Unfall und/oder Einbruch ist parallel dazu die Polizei hinzuzuziehen.
Der Mieter muss im Schadensfall umgehend B-Team verständigen und alle erforderlichen Angaben zum Hergang des Schadens melden. Bei einem Unfall und/oder Einbruch ist parallel dazu die Polizei hinzuzuziehen.
Sanitätscontainer
Bitte beachten Sie die folgenden technischen Informationen für unsere Container:
Zuleitung: mittels ½“, ¾“ oder 1“ Rohr durch die Containerwand.
Innen: PP-R Verrohrung (gemäß EN ISO 15874)
Betriebsdruck: max. zulässiger Betriebs- bzw. Anschlussdruck 4 bar
Warmwasseraufbereitung: mittels Elektroboiler, Größe je nach Containertyp
(5, 15, 80, 150 bzw. 300 Liter)
ACHTUNG: Die Boiler mit 80 / 150 / 300 Liter Inhalt sind für einen max. Betriebsdruck von 6 bar geeignet. Ein höherer Wasserdruck wird durch ein entsprechendes Druckminderventil reduziert!
Ableitung: Das Abwasser wird mit Kunststoff-Rohren DN 50, DN 100 u. DN 125 (Außendurchmesser Ø 50, 110 und 125 mm) im Container zusammengefasst, und seitlich durch die Containerwand durchgeführt. Die Ableitung des Abwassers in ein genehmigtes Abwasserkanalnetz übernimmt der Kunde unter Einhaltung der lokalen Vorschriften für Wasser- und Fäkalableitungen.
HINWEIS: Sollte der Container bei Temperaturen unter + 3°C nicht benutzt werden, muss das gesamte Leitungssystem inkl. Boiler entleert werden (Frostgefahr!). In eventuell verbleibenden Restwasser (z.B. WC Abfluss, usw.) muss Frostschutzmittel beigefügt werden, um Frostschäden zu vermeiden. Das Absperrventil an der Wasserleitung muss immer geöffnet bleiben.
Alle aufgeführten Details besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen, bitte sprechen Sie uns an.